Zuckeraustauschstoff

Zuckeraustauschstoffe sind eine Unterklasse der Süßungsmittel, die eine Klasse von Zusatzstoffen sind. Zuckeraustauschstoffe sind mehrwertige Alkohole (Polyole). Sie haben im Vergleich zu Haushaltszucker (Saccharose) einen um 40 % reduzierten Energiegehalt (Energiegehalt für mehrwertige Alkohole: 10 kJ/g bzw. 2,4 kcal/g). Ihre Süßkraft ist nur geringfügig niedriger als die des Zuckers, so dass Zuckeraustauschstoffe in vergleichbaren Mengen eingesetzt werden.

Polyole sind von der Struktur her den Kohlenhydraten ähnlich und werden häufig aus Pflanzen gewonnen. Sie werden weitgehend insunlinunabhängig im Körper verstoffwechselt und sind nicht kariogen, mit Ausnahme von Sorbit.[1]

In der EU zugelassene Zuckeraustauschstoffe

Die in der Europäischen Union zugelassenen Zuckeraustauschstoffe sind:

Sicherheit und Zulassung

Die Zulassungsverfahren laufen genau wie bei allen Zusatzstoffen ab. Für Zuckeraustauschstoffe wurden von den Expertengremien (SCF und EFSA) keine numerischen ADI-Werte abgeleitet. Gegen ihre Verwendung bestehen keine gesundheitlichen Bedenken. In den betreffenden Gutachten wird allerdings darauf hingewiesen, dass Zuckeralkohole bei übermäßigem Verzehr zu osmotischen Durchfällen führen können.[2]

Alle Zusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, werden von der EFSA einer erneuten Risikobewertung unterzogen.[3] Somit sind für die meisten der zugelassenen Zuckeraustauschstoffe neue Bewertungen zu erwarten, nicht jedoch für Polyclycitolsirup.

Verwendung in Lebensmitteln

Ein wichtiges Einsatzgebiet der Zuckeraustauschstoffe sind brennwertverminderte Lebensmittel und solche ohne Zuckerzusatz sowie Tafelsüßen und Nahrungsergänzungsmittel. In der EU sind die zulässigen Zuckeraustauschstoffe und ihre Verwendung in Lebensmitteln in einer Verordnung zugelassen.[4]

Kennzeichnung

Die Verwendung von Zuckeraustauschstoffen ist in Verbindung mit der Bezeichnung auf der Verpackung zu kennzeichnen durch: mit Süßungsmittel(n) bzw. mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n). Wenn Lebensmittel mehr als 10 % zugelassene mehrwertige Alkohole enthalten, ist der Hinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken erforderlich.[5]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Knies JM: Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe – Teil 1. Ernährungs-Umschau; 8/2018, S. S 51–S53.
  2. Bundesinstitut für Risikobewertung (1. Juli 2014): Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen (letzter Zugriff: 3. Januar 2021)
  3. VO (EU) Nr. 257/2010. Online unter: [1] (letzter Zugriff: 2. Januar 2021).
  4. VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO). Online unter: [2] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).
  5. VO /EU Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittel-Informationsverordnung). Online unter: [3] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).