Aroma

Der Begriff Aroma bezeichnet im Zusammenhang mit der industriellen Verarbeitung in Lebensmitteln eine Zubereitung bzw. Mischung aromatisierender Zutaten, z. B. aus Aromastoffen, zur geschmacklichen Verfeinerung von Lebensmitteln.[1]

Ursprünglich war Aroma das griechische Wort für „würziges Kraut“ oder „Gewürz“. Heute wird der Begriff im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet, um den charakteristischen Geschmack oder Geruch eines Lebensmittels zu beschreiben, zum Beispiel, wenn man vom vollmundigen Aroma des Kaffees oder dem süßen Aroma der Erdbeere spricht.

Zusammensetzung

Ein Aroma besteht in der Regel aus 10 bis 20 % aromatisierenden Zutaten (Aromastoffe, Aromaextrakte, thermisch gewonnene Reaktionsaromen, Raucharomen, Aromavorstufen, sonstige Aromen oder deren Mischungen) und 80 bis 90 % nicht aromatisierenden Zutaten, z. B. Extraktionslösungsmitteln und Trägerstoffen). Es ist nicht zum direkten Verzehr bestimmt.

Nicht zur Klasse der Aromen gehören Zutaten, die ausschließlich süß, sauer oder salzig schmecken wie etwa Zucker, Süßstoff oder Citronensäure. Auch Kakaopulver oder Gewürze, die als solche verzehrt werden können, zählen nicht dazu.

Funktion in Lebensmitteln

Industriell hergestellte Aromen sind stark konzentriert und dazu bestimmt, Lebensmitteln einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen oder diese zu verändern.[1][2]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 vom 16. Dezember 2008 (EG-Aromenverordnung). Online unter: [1] (letzter Zugriff: 12. Februar 2021).
  2. Deutscher Verband der Aromenindustrie (DVAI): Aroma. In: Kleines Aromenlexikon (letzter Zugriff: 12. Februar 2021).