Titandioxid

Titandioxid ist das IV-wertige Oxid des Titans. Es hat als Weißpigment ein weites Einsatzgebiet: Hauptsächlich kommt der Stoff in großen Mengen in technischen Anwendungen wie Farben und Lacken, Kunststoffen, Fasern und Papier zum Einsatz. Darüber hinaus wird es in Kosmetika, Pharmazeutika sowie Emaille und Keramik genutzt. Spezielle Formen von Titandioxid werden als UV-Filter oder als Photokatalysatoren eingesetzt.[1] In Lebensmitteln ist Titandioxid als Zusatzstoff für die Anwendung als weißer Farbstoff zugelassen und trägt die E-Nummer E 171.[2]

Eigenschaften

Titandioxid ist nicht wasserlöslich, sondern verteilt sich in sehr feinen Partikeln im Produkt. Als Lebensmittelfarbstoff wird ein besonders reines Titandioxid ohne Oberflächenbehandlung mit einer Partikelgröße zwischen 150 und 250 Nanometern (nm) – also kein Nanomaterial (Partikelgröße kleiner 100 nm) – verwendet.[3]

Herstellung

Titanhaltige Rohstoffe werden in starken Säuren gelöst. Begleitmetalle werden herausgezogen. Beim Verdünnen fällt Titanoxidhydrat aus, das nach Abfiltrieren und Waschen zu Titandioxid kalziniert wird.[4][5]

Verwendung in Lebensmitteln

Titandioxid darf bestimmten Lebensmitteln, z. B. Süßwaren, vor allem Dragees und Überzügen sowie Kaugummi, ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) zugesetzt werden.[2]

Gesundheitliche Bewertung

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff unter den aktuellen Verwendungsbedingen für sicher. Ein ADI-Wert wurde bisher nicht festgelegt.[6] Die EFSA stellte fest, dass die Absorption und die Bioverfügbarkeit von Titandioxid gering sind (maximal 0,1 % der oral aufgenommenen Menge) und dass der weitaus größte Teil einer oral aufgenommenen Menge unverändert wieder ausgeschieden wird.

Die EFSA empfiehlt auch, Angaben zur Partikelgrößenverteilung (mittlerer Mediandurchmesser > 100 nm) in die Spezifikation von E 171 aufzunehmen und die Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten zu aktualisieren.[7] Ein entsprechender Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission wurde jedoch vom Europäischen Parlament im Oktober 2020 in einer nicht bindenden Entschließung abgelehnt.[8]

In jüngster Zeit sind weitere Studien zur Toxizität von Titandioxid durchgeführt worden, von denen die EFSA insbesondere vier neue Studien bewertet hat.[9] Nach Auswertung dieser Studien stellt die EFSA fest, dass diese für die Risikobewertung von begrenzter Bedeutung seien. Sie verweist auf noch laufende toxikologische Untersuchungen, mit deren Ergebnissen Lücken in der Risikobewertung geschlossen und ein ADI-Wert festgelegt werden sollen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält die Schlussfolgerungen der EFSA für nachvollziehbar und sieht ebenfalls noch Forschungsbedarf.[10]

Die wissenschaftlich nicht haltbare Position der Französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ANSES), die letztendlich zu einem auf ein Jahr beschränktes Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit Titandioxid in Frankreich ab 1. Januar 2020 geführt hat, wurde von der EFSA geprüft. Eine anerkannte wissenschaftliche Begründung für ein solches Verbot gibt es nicht; denn die Studie, die Frankreich zur Sicherheitsfrage von Titandioxid vorgelegt hat, wurde von der EFSA längst widerlegt.[11]

Das einseitige Aussetzen der Verwendung eines gemeinschaftlich zugelassenen, als sicher anerkannten Zusatzstoffs durch einen Mitgliedstaat hat beträchtliche Folgen für das Ansehen und den Stellenwert der EFSA. Damit wird das Vertrauen in die europäischen Zulassungsregelungen und damit in das gesamte Konzept der Lebensmittelsicherheit in ganz Europa schwer beschädigt.[12]

Einzelnachweise

  1. Verband der Mineralfarbenindustrie (März 2020): Folgen der Einstufung von Titandioxid-Pulvern – FAQs zu Titandioxid, der Einstufung als Karzinogen (Kat. 2) und deren Auswirkungen im Bereich Produktmanagement und Arbeitssicherheit. Online unter: [1] (letzter Zugriff: 16. März 2021).
  2. 2,0 2,1 VO (EG) Nr.1333/2008 vom 16. Dezember 2008 (EG-Zusatzstoffverordnung). Online unter: [2] (letzter Zugriff: 19. Februar 2021).
  3. Verband der Mineralfarbenindustrie, Forum Titandioxid (11. März 2020): Fragen und Antworten – Frage 17. Online unter: [3] (letzter Zugriff: 22. Februar 2021).
  4. Otterstätter G (2010): Datenblatt Titandioxid (E 171). In: Handbuch Lebensmittelzusatzstoffe. Behr’s Verlag.
  5. Verordnung (EU) Nr. 231/2012 vom 9. März 2012. Online unter: [4] (letzter Zugriff: 19. Februar 2021).
  6. EFSA (14. September 2016): Re-evaluation of titanium dioxide (E 171) as a food additive. Online unter: [5] (letzter Zugriff: 22. Februar 2021).
  7. EFSA (12. Juli 2019): Scientific opinion on the proposed amendment of the EU specifications for titanium dioxide (E 171) with respect to the in inclusion of additional parameters related to ist particle size distribution. Online unter: [6] (letzter Zugriff: 16. März 2021).
  8. Europäisches Parlament: Einwand gegen einen Durchführungsrechtsakt: Spezifikationen für Titandioxid (E 171) – Entschließung vom 8. Oktober 2020.
  9. EFSA (4. Juli 2018): Evaluation of four new studies on the potential toxicity of titanium dioxide used as a food additive (E 171). Online unter: [7] (letzter Zugriff: 22. Februar 2021).
  10. BfR (6. Mai 2020): Titandioxid: Es besteht noch Forschungsbedarf – Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR vom 6. Mai 2020. Online unter: [8] (letzter Zugriff: 22. Februar 2021).
  11. EFSA (12. Juni 2019): Statement on the review of the risks related to the exposure to the food additive titanium dioxide (E 171) performed by the French Agency for Food, Environmental and Occupational Health and Safety (ANSES). Online unter: [9] (letzter Zugriff: 22. Februar 2021).
  12. Lebensmittelverband Deutschland (5. Juni 2019): Was das Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln mit Europa zu tun hat (letzter Zugriff: 22. Februar 2021).