Isoleucin: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt von der FAO/[[WHO]] Empfehlungen für eine adäquate Versorgung von Erwachsenen mit Isoleucin, die auf 3,0 g/100 g Protein geschätzt wird.<ref>Delegierte Verordnung (EU) 2017/1798 der Kommission vom 2. Juni 2017. Online unter: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R1798&qid=1610547124279] (letzter Zugriff: 01.02.2021).</ref> Dieser Wert gilt auch als Anforderung in Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung.
 
Es gibt von der FAO/[[WHO]] Empfehlungen für eine adäquate Versorgung von Erwachsenen mit Isoleucin, die auf 3,0 g/100 g Protein geschätzt wird.<ref>Delegierte Verordnung (EU) 2017/1798 der Kommission vom 2. Juni 2017. Online unter: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R1798&qid=1610547124279] (letzter Zugriff: 01.02.2021).</ref> Dieser Wert gilt auch als Anforderung in Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung.
  
Das [Bundesinstitut für Risikobewertung|BfR] hat aus Daten von Tierstudien für Erwachsene einen Orientierungswert für eine tolerierbare (sichere) zusätzliche Zufuhr von 2,2 Gramm für Isoleucin pro Tag abgeleitet. Dieser Orientierungswert gilt für die isolierte Zufuhr der verzweigtkettigen Aminosäuren (einzeln oder kombiniert), die zusätzlich zur Nahrung aufgenommen werden kann, z. B. in Form von ''Nahrungsergänzungsmitteln'' oder Sportlernahrung.<ref>
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Das [[Bundesinstitut für Risikobewertung|BfR]] hat aus Daten von Tierstudien für Erwachsene einen Orientierungswert für eine tolerierbare (sichere) zusätzliche Zufuhr von 2,2 Gramm für Isoleucin pro Tag abgeleitet. Dieser Orientierungswert gilt für die isolierte Zufuhr der verzweigtkettigen Aminosäuren (einzeln oder kombiniert), die zusätzlich zur Nahrung aufgenommen werden kann, z. B. in Form von ''Nahrungsergänzungsmitteln'' oder Sportlernahrung.<ref>
 
BfR (20. Dezember 2019): Nahrungsergänzungsmittel - Isolierte verzweigtkettige Aminosäuren können bei hoher Aufnahme die Gesundheit beeinträchtigen. Stellungnahme Nr. 052/2019. Online unter: [https://www.bfr.bund.de/de/suche.html?search%5Bquery%5D=Nahrungserg%C3%A4nzungsmittel&page=4] (letzter Zugriff: 01.02.2021).</ref>
 
BfR (20. Dezember 2019): Nahrungsergänzungsmittel - Isolierte verzweigtkettige Aminosäuren können bei hoher Aufnahme die Gesundheit beeinträchtigen. Stellungnahme Nr. 052/2019. Online unter: [https://www.bfr.bund.de/de/suche.html?search%5Bquery%5D=Nahrungserg%C3%A4nzungsmittel&page=4] (letzter Zugriff: 01.02.2021).</ref>
  

Version vom 20. Juli 2021, 13:37 Uhr

Isoleucin ist eine für den Menschen unentbehrliche Aminosäure (früher: essenzielle Aminosäure). Die biologisch aktive L-Form (L-Isoleucin) kommt in der Natur als Bestandteil von Proteinen vor. Gemeinsam mit Leucin und Valin gehört Isoleucin, aufgrund seiner Struktur, zu den verzweigtkettigen Aminosäuren, die auch als BCAA bezeichnet werden (Branched Chain Amino Acids).

Funktion und Bedeutung in der menschlichen Ernährung

Isoleucin wird zum Aufbau von Proteinen benötigt (proteinogen). Es muss über die Ernährung in ausreichender Menge aufgenommen werden. Isoleucin ist insbesondere für den Muskelaufbau wichtig.

Bedarf und Empfehlungen für die Zufuhr

Ein physiologischer Bedarf besteht bei strenger Betrachtung nicht für Protein, sondern für das Element Stickstoff und die neun unentbehrlichen Aminosäuren. In den aktualisierten D-A-CH-Referenzwerten für die Proteinzufuhr werden daher ergänzend Schätzwerte für die Zufuhr von unentbehrlichen Aminosäuren für Säuglinge von 0 bis unter 4 Monaten und der durchschnittliche Bedarf an unentbehrlichen Aminosäuren für Säuglinge ab 6 Monaten, Kinder, Jugendliche und Erwachsene angegeben.[1] Die Ableitung der Schätzwerte für Säuglinge bis zu 4 Monaten orientiert sich am Aminosäurengehalt in Frauenmilch. Für Isoleucin liegen die Schätzwerte für Säuglinge zwischen 184 und 87 mg/kg Körpergewicht/Tag. Der durchschnittliche Bedarf für die übrigen Altersgruppen liegt zwischen 36 und 20 mg/kg Körpergewicht/Tag. Es gibt von der FAO/WHO Empfehlungen für eine adäquate Versorgung von Erwachsenen mit Isoleucin, die auf 3,0 g/100 g Protein geschätzt wird.[2] Dieser Wert gilt auch als Anforderung in Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung.

Das BfR hat aus Daten von Tierstudien für Erwachsene einen Orientierungswert für eine tolerierbare (sichere) zusätzliche Zufuhr von 2,2 Gramm für Isoleucin pro Tag abgeleitet. Dieser Orientierungswert gilt für die isolierte Zufuhr der verzweigtkettigen Aminosäuren (einzeln oder kombiniert), die zusätzlich zur Nahrung aufgenommen werden kann, z. B. in Form von Nahrungsergänzungsmitteln oder Sportlernahrung.[3]

Lebensmittelquellen

Isoleucin kommt in proteinreichen Lebensmitteln wie Linsen, Erbsen, Sojabohnen, Kichererbsen sowie in Erdnüssen, Hähnchenbrust, Fisch und Käse vor. Zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung ist die Aminosäurenzusammensetzung der jeweiligen Proteine und die Bioverfügbarkeit von Bedeutung. Durch gezielte Kombination von Lebensmitteln können mögliche Einschränkungen in der Proteinqualität einzelner Lebensmittel ausgeglichen werden (Ergänzungswirkung).[4]

Verwendung als Aromastoff

D-L-Isoleucin schmeckt nach Karamell und Ahornsirup und hat eine leichte Bitternote. Die Aminosäure wird in der Lebensmittelverarbeitung auch als Aromastoff (FL-Nr. 17.010) eingesetzt.[5]


Einzelnachweise

  1. Technical Report 935 of a Joint WHO/FAO/UNU Expert Consultation (2007): Protein and amino acid requirements in human nutrition. Online unter: [1] (letzter Zugriff: 01.02.2021).
  2. Delegierte Verordnung (EU) 2017/1798 der Kommission vom 2. Juni 2017. Online unter: [2] (letzter Zugriff: 01.02.2021).
  3. BfR (20. Dezember 2019): Nahrungsergänzungsmittel - Isolierte verzweigtkettige Aminosäuren können bei hoher Aufnahme die Gesundheit beeinträchtigen. Stellungnahme Nr. 052/2019. Online unter: [3] (letzter Zugriff: 01.02.2021).
  4. DGE (2017): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. 3. aktualisierte Auflage.
  5. 55VO (EG) Nr.1334/2008 vom 16. Dezember 2008 (EG-Aromenverordnung). Online unter: [4] (letzter Zugriff: 01.02.2021).