Acesulfam K

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Acesulfam K ist ein Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt er die E-Nummer E 950. Das K im Namen steht für Kaliumsalz.

Eigenschaften

Acesulfam-K ist kalorienfrei, liefert also keine Energie. Acesulfam wird nicht verstoffwechselt, sondern unverändert wieder ausgeschieden.

Seine Süßkraft ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 130 bis 200 Mal höher. Es ist gut lagerfähig, sehr stabil und hitzebeständig.

Verwendung in Lebensmitteln

Acesulfam K ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter Nahrungsergänzungsmittel, in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als Geschmacksverstärker, z. B. in Kaugummi, zugelassen.[1] Acesulfam K wird sehr häufig als Bestandteil von Süßstoffmischungen verwendet. Hier entwickelt es ein sogenanntes synergistisches Potenzial und einen guten Geschmack.

Entdeckung und Geschichte

Der Chemiker Karl Clauß bei der Hoechst AG entdeckte Acesulfam-K 1967 zufällig bei der Synthese von Oxathiazinondioxiden.[2] 1994 wurde es in der EU zugelassen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO) Online unter: [1] (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).
  2. Karl Clauß und Harald Jensen (1973): Oxathiazinondioxide, eine neue Gruppe von Süßstoffen. In: Angewandte Chemie. Bd. 85, Nr. 22, S. 965–973. doi:10.1002/ange.19730852202.