Quantum satis: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Quantum satis''', Abkürzung qs, bedeutet, dass es keine numerische Angabe einer Höchstmenge bei [[Zusatzstoffen]] gibt. Der Begriff wird auch in der Pharmazie für Hilfsstoffe verwendet. Die qs-Stoffe sind jedoch gemäß der guten Herstellungspraxis nur in der Menge zu verwenden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, und unter der Voraussetzung, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden. Eine Zulassung „quantum satis“ wird in der Regel nur für Zusatzstoffe erteilt, die einen nicht spezifizierten [[ADI-Wert]] haben, z. B. E 101 Riboflavine, E 322 Lecithine.  
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'''Quantum satis''', Abkürzung qs, bedeutet, dass es keine numerische Angabe einer Höchstmenge bei [[Zusatzstoffen]] gibt. Der Begriff wird auch in der Pharmazie für Hilfsstoffe verwendet. Die qs-Stoffe sind jedoch gemäß der guten Herstellungspraxis nur in der Menge zu verwenden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, und unter der Voraussetzung, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden. Eine Zulassung „''quantum satis''“ wird in der Regel nur für Zusatzstoffe erteilt, die einen nicht spezifizierten [[ADI-Wert]] haben, z. B. E 101 Riboflavine, E 322 Lecithine.<ref>VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO) Online unter: [http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1333/2020-10-28] (letzter Zugriff: 21. März 2020).</ref>
  
 
== Einzelhinweis ==
 
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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2021, 14:44 Uhr

Quantum satis, Abkürzung qs, bedeutet, dass es keine numerische Angabe einer Höchstmenge bei Zusatzstoffen gibt. Der Begriff wird auch in der Pharmazie für Hilfsstoffe verwendet. Die qs-Stoffe sind jedoch gemäß der guten Herstellungspraxis nur in der Menge zu verwenden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, und unter der Voraussetzung, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden. Eine Zulassung „quantum satis“ wird in der Regel nur für Zusatzstoffe erteilt, die einen nicht spezifizierten ADI-Wert haben, z. B. E 101 Riboflavine, E 322 Lecithine.[1]

Einzelhinweis

  1. VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO) Online unter: [1] (letzter Zugriff: 21. März 2020).