Aspartam: Unterschied zwischen den Versionen

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Weil Aspartam aus Eiweißbausteinen besteht, ist es nicht völlig kalorienfrei, sondern liefert wie jeder Eiweißstoff [[Energie]]. Wegen seiner hohen Süßkraft und dadurch Verwendung in geringen Mengen, ist der Energieanteil sehr gering. Bei der Verdauung wird Aspartam in die Eiweißbausteine [[L-Asparaginsäure]] und [[L-Phenylalanin]] sowie in kleine Mengen [[Methanol]] aufgespalten.<ref>Süßstoff-Verband: ''[https://www.suessstoff-verband.info/suessstoff-wissen/suessstoffe-ueberblick/aspartam/ Aspartam].''</ref>  
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Weil Aspartam aus Eiweißbausteinen besteht, ist es nicht völlig kalorienfrei, sondern liefert wie jeder Eiweißstoff [[Energie]]. Wegen seiner hohen Süßkraft und dadurch Verwendung in geringen Mengen, ist der Energieanteil sehr gering (4 kcal/g). Bei der Verdauung wird Aspartam in die Eiweißbausteine [[L-Asparaginsäure]] und [[L-Phenylalanin]] sowie in kleine Mengen [[Methanol]] aufgespalten.<ref>Süßstoff-Verband: ''[https://www.suessstoff-verband.info/suessstoff-wissen/suessstoffe-ueberblick/aspartam/ Aspartam].''</ref>  
  
 
Bei starker Erhitzung oder langer Lagerung verliert Aspartam langsam an Süßkraft.  
 
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== Entdeckung und Geschichte ==
Aspartam wurde 1965 vom Chemiker James M. Schlatter (G.D. Searle & Company) entdeckt.
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Aspartam wurde 1965 vom Chemiker James M. Schlatter (G.D. Searle & Company) entdeckt. Der Süßstoff wurde 1994 in der EU zugelassen.
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Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung<ref>VO (EU) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittel-Informationsverordnung). Online unter:  [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02011R1169-20180101&qid=1607874872589] (letzter Zugriff 22. Dezember 2020).</ref> schreibt für verarbeitete Lebensmittel den Hinweis enthält eine Phenylalaninquelle vor, wenn Aspartam in der Zutatenliste mit seiner spezifischen Bezeichnung benannt ist. Wenn der Süßstoff lediglich mit seiner E-Nummer angegeben ist, lautet der Hinweis enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle).
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Von verschiedenen Institutionen wurden die genannten Stoffe mit unerwünschten Wirkungen wie Kopfschmerzen, Allergien, neuroendokrinen Veränderungen, Epilepsie oder Hirntumoren in einen mutmaßlichen Zusammenhang gebracht. Nach mehrfacher eingehender Überprüfung durch den [[Wissenschaftlicher Lebensmittelausschuss|Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss]] (SCF), die [[EFSA]] und andere Gremien wie das Expertengremium für Zusatzstoffe der FAO/WHO (JECFA) konnten die vermuteten Zusammenhänge nicht bestätigt werden.<ref>BfR (01. Juli 2014): [https://www.bfr.bund.de/de/suche.html?search%5Bquery%5D=Aspartam Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen] (letzter Zugriff 22. Dezember 2020).</ref> Aspartam ist – in der von der EFSA empfohlenen, täglichen maximalen Aufnahmemenge – für die Gesundheit unbedenklich.
  
 
== Weblinks ==
 
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Version vom 7. Januar 2021, 09:33 Uhr

Aspartam ist ein Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt er die E-Nummer E 951.

Eigenschaften

Die Süßkraft von Aspartam ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 200 Mal höher.

Weil Aspartam aus Eiweißbausteinen besteht, ist es nicht völlig kalorienfrei, sondern liefert wie jeder Eiweißstoff Energie. Wegen seiner hohen Süßkraft und dadurch Verwendung in geringen Mengen, ist der Energieanteil sehr gering (4 kcal/g). Bei der Verdauung wird Aspartam in die Eiweißbausteine L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin sowie in kleine Mengen Methanol aufgespalten.[1]

Bei starker Erhitzung oder langer Lagerung verliert Aspartam langsam an Süßkraft.

Aspartam kann den Geschmack von Aromen verstärken.

Verwendung in Lebensmitteln

Aspartam kann als Einzelsüßstoff wie auch in Kombination mit anderen Süßungsmitteln verwendet werden. In Lebensmitteln kann der Energiegehalt durch den Einsatz von Aspartam deutlich reduziert werden, in Erfrischungsgetränken z.B. auf z.B. nur eine Kalorie pro Glas.

Entdeckung und Geschichte

Aspartam wurde 1965 vom Chemiker James M. Schlatter (G.D. Searle & Company) entdeckt. Der Süßstoff wurde 1994 in der EU zugelassen.

Kennzeichnung

Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung[2] schreibt für verarbeitete Lebensmittel den Hinweis enthält eine Phenylalaninquelle vor, wenn Aspartam in der Zutatenliste mit seiner spezifischen Bezeichnung benannt ist. Wenn der Süßstoff lediglich mit seiner E-Nummer angegeben ist, lautet der Hinweis enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle).

Sicherheit

Von verschiedenen Institutionen wurden die genannten Stoffe mit unerwünschten Wirkungen wie Kopfschmerzen, Allergien, neuroendokrinen Veränderungen, Epilepsie oder Hirntumoren in einen mutmaßlichen Zusammenhang gebracht. Nach mehrfacher eingehender Überprüfung durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF), die EFSA und andere Gremien wie das Expertengremium für Zusatzstoffe der FAO/WHO (JECFA) konnten die vermuteten Zusammenhänge nicht bestätigt werden.[3] Aspartam ist – in der von der EFSA empfohlenen, täglichen maximalen Aufnahmemenge – für die Gesundheit unbedenklich.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Süßstoff-Verband: Aspartam.
  2. VO (EU) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittel-Informationsverordnung). Online unter: [1] (letzter Zugriff 22. Dezember 2020).
  3. BfR (01. Juli 2014): Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen (letzter Zugriff 22. Dezember 2020).