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Advantam ist kalorienfrei, liefert also keine [[Energie]].  
 
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Seine Süßkraft ist im Vergleich zu [[Saccharose]] (Haushaltszucker) 2.0000 bis 37.000 Mal höher. Dadurch genügen sehr geringe Mengen, um Lebensmittel zu süßen.
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== Verwendung in Lebensmitteln ==
 
== Verwendung in Lebensmitteln ==
In Lebensmitteln verstärkt verstärkt und intensiviert Advantam Aromen, insbesondere Molkereiprodukte, Zitrus- , Frucht- und Minzaromen, verlängert den Süßgeschmack in Kaugummi und kann bitteren Geschmack signifikant reduzieren.<ref>Süßstoff-Verband: ''[https://www.suessstoff-verband.info/suessstoff-wissen/suessstoffe-ueberblick/advantam/ Advantam].''</ref>
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Advantam ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter [[Nahrungsergänzungsmittel]], und in Tafelsüßen als [[Süßstoff]] und auch als [[Geschmacksverstärker]], z. B. in Kaugummi zugelassen.<ref>VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO) Online unter Link (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).</ref> In Lebensmitteln verstärkt und intensiviert Advantam Aromen, insbesondere Zitrus- , Frucht- und Minzaromen, verlängert den Süßgeschmack in Kaugummi und kann bitteren Geschmack signifikant reduzieren.<ref name="suessstoffverband"/>
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== Wirkung im Körper und Sicherheit ==
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Die beim Verzehr von Lebensmitteln mit Advantam entstehenden Mengen von [[Methanol]] und [[Phenylalanin]] sind vernachlässigbar und begründen keine Sicherheitsbedenken.<ref>EFSA (31. Juli 2013): Scientific opinion on the safety of advantame for the proposed uses as a food additive. Online unter: [https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3301] (Letzter Zugriff: 26. Dezember 2020).</ref> Eine Kennzeichnung von Phenylalanin ist daher auch nicht vorgeschrieben.
  
 
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
Advantam ist seit dem 4. Juni 2014 in der EU für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen.
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Advantam ist seit dem 4. Juni 2014 in der EU für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen.<ref>Verordnung (EU) Nr. 497/2014. Online unter: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0497&qid=1609345694275].</ref>
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==

Aktuelle Version vom 15. März 2021, 07:57 Uhr

Advantam ist ein Süßstoff. Als Zusatzstoff der Klasse Süßungsmittel trägt er die E-Nummer E 969.

Eigenschaften

Advantam ist kalorienfrei, liefert also keine Energie.

Seine Süßkraft ist im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker) 20.000 bis 37.000 Mal höher. Dadurch genügen sehr geringe Mengen, um Lebensmittel zu süßen.[1]

Verwendung in Lebensmitteln

Advantam ist in vielen Lebensmitteln (überwiegend brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz), darunter Nahrungsergänzungsmittel, und in Tafelsüßen als Süßstoff und auch als Geschmacksverstärker, z. B. in Kaugummi zugelassen.[2] In Lebensmitteln verstärkt und intensiviert Advantam Aromen, insbesondere Zitrus- , Frucht- und Minzaromen, verlängert den Süßgeschmack in Kaugummi und kann bitteren Geschmack signifikant reduzieren.[1]

Wirkung im Körper und Sicherheit

Die beim Verzehr von Lebensmitteln mit Advantam entstehenden Mengen von Methanol und Phenylalanin sind vernachlässigbar und begründen keine Sicherheitsbedenken.[3] Eine Kennzeichnung von Phenylalanin ist daher auch nicht vorgeschrieben.

Geschichte

Advantam ist seit dem 4. Juni 2014 in der EU für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Süßstoff-Verband: Advantam.
  2. VO (EG) Nr. 1333/2008 (EG-ZusatzstoffVO) Online unter Link (letzter Zugriff: 27. Dezember 2020).
  3. EFSA (31. Juli 2013): Scientific opinion on the safety of advantame for the proposed uses as a food additive. Online unter: [1] (Letzter Zugriff: 26. Dezember 2020).
  4. Verordnung (EU) Nr. 497/2014. Online unter: [2].